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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Bezirk Kreis Euskirchen e.V. findest du hier .

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Teilnahmebedingungen

 

1    Anmeldung

Anmeldungen sind ausschließlich über die Online-Lehrgangsverwaltung der DLRG Kreis Euskirchen möglich. Der Eingang der Anmeldung wird per E-Mail bestätigt. Der Erhalt dieser E-Mail muss wiederum vom Teilnehmer bestätigt werden. Die Anmeldung ist erst mit Nachweis der eventuellen Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen vollständig.
Die persönlichen Daten werden für die weitere Lehrgangsorganisation und allgemeine Kommunikation DLRG-intern gespeichert.
Für Ihre evtl. auftretenden Fragen steht die Ausbildungsleitung unter ausbildung(at)kreis-euskirchen.dlrg.de gerne zur Verfügung.
 

2    Teilnahmevoraussetzungen

Die Teilnahme an einem Lehrgang ist grundsätzlich an die Erfüllung der Voraussetzungen gebunden. Die Nachweise darüber sind als Kopie per E-Mail unter Angabe der Lehrgangsnummer an ausbildung(at)kreis-euskirchen.dlrg.de zu schicken. Für die Inanspruchnahme von ermäßigten Teilnehmergebühren für DLRG-Mitglieder ist die Mitgliedschaft in der entsprechenden Gliederung der DLRG erforderlich. Diese wird von uns automatisch abgefragt und muss durch den Teilnehmer nicht nachgewiesen werden. Sollte die angegebene Gliederung eine Mitgliedschaft nicht bestätigen, wird der Beitrag für Nicht-Mitglieder fällig.
 

3    Teilnehmerbeitrag

Nach der vollständigen Anmeldung wird an die Teilnehmer die Rechnung verschickt. Sie zahlen nach Erhalt der Lehrgangseinladung den Teilnehmerbeitrag unter Angabe von Teilnehmername und Lehrgangsnummer auf das Konto der DLRG Kreis Euskirchen e. V.:

       Kreissparkasse Euskirchen
       BLZ: 382 501 10
       Kontonummer: 102 333 2
       BIC/SWIFT: WELADED1EUS
       IBAN: DE45382501100001023332

Der Teilnehmerbeitrag muss bis zwei Tage nach dem Meldeschluss vollständig bezahlt worden sein.
 

4    Vergabe der Seminarplätze

Anmeldungen werden im Rahmen der verfügbaren Seminar-/Lehrgangsplätze in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Sofern nicht anders angegeben werden die zur Verfügung stehenden Plätze in der Reihenfolge des Anmeldeeingangs vergeben. Gehen mehr Anmeldungen ein als Seminarplätze zur Verfügung stehen, wird ein Teil davon auf eine Warteliste übernommen. Eine Teilnahme kann jedoch nur nach Freiwerden eines Seminarplatzes erfolgen.
 

5    Teilnehmerzahl

Zur Durchführung der Seminare ist eine Mindestteilnehmerzahl erforderlich. Wird diese Zahl bis zum Anmeldeschluss nicht erreicht, behalten wir uns vor, das Seminar abzusagen. Der Teilnehmerbeitrag wird in diesem Fall voll erstattet.
 

6    Nachmeldung

Volljährige Teilnahmewillige, die sich nicht bis zum Meldeschluss angemeldet haben, haben die Möglichkeit, sich zu Beginn des Seminars beim Lehrgangsleiter zu melden. Sollten Plätze verfügbar sein, kann der Lehrgangsleiter den Teilnehmer zulassen. Die Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen sind in diesem Fall dem Lehrgangsleiter glaubhaft zu machen und zusätzlich per E-Mail an ausbildung(at)kreis-euskirchen.dlrg.de zu senden. Die Überprüfung der Teilnahmevoraussetzungen erfolgt erst nach Abschluss des Seminars durch den Leiter Ausbildung des Bezirks. Der Nachweis oder die Bescheinigung wird in diesem Fall per Post zugestellt. Der Teilnehmerbeitrag erhöht sich – auch bei kostenlosen Seminaren – um eine Verwaltungsgebühr von 5 Euro. Dieser wird auch fällig, falls die Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen nicht bestätigt werden können und keine Bescheinigung ausgestellt wird.
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7    Getränke und Verpflegung

Sollte in der Einladung kein expliziter Hinweis auf Verpflegung enthalten sein, gilt grundsätzlich Selbstversorgung.
 

8    Rückgabe oder Stornierung von Lehrgangsplätzen

Ein Stornierung ist über den Link, der in der Bestätigung der Anmeldung mitgeschickt wird, bis zum Meldeschluss jederzeit ohne Angabe von Gründen kostenlos möglich. Sollte dieser verloren gegangen sein, kann er über eine E-Mail an ausbildung(at)kreis-euskirchen.dlrg.de​​​​​​​ neu angefordert werden. Nach Meldeschluss werden im Falle einer Abmeldung ohne Vorlage einer amtlichen Bescheinigung oder eines ärztlichen Attests Stornokosten einbehalten:

  • 50% des Teilnehmerbeitrags bei Rücktritt ab Meldeschluss bis vier Tage vor Lehrgangsbeginn und
  • 100% der Teilnehmergebühr bei Abmeldung ab drei Tage vor Lehrgangsbeginn oder im Falle eines Fehlens.

Bei Vorlage einer amtlichen Bescheinigung oder eines ärztlichen Attests erfolgt eine Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages.
Die Meldung eines Ersatzteilnehmers begründet nicht automatisch dessen Anspruch auf einen Lehrgangsplatz.
 

9    Lehrgangsänderungen

Die Veranstalter behalten sich vor, Lehrgänge abzusagen, Termine zu ändern oder den Lehrgangsort zu verlegen. Ein Anspruch auf Erstattung des Teilnehmerbeitrages kann damit nicht begründet werden. Wird kein Ausweichtermin angeboten, werden bereits geleistete Zahlungen automatisch zurückerstattet. Es besteht kein Anspruch darauf, dass die Veranstaltung von dem im Programm angekündigten Referenten geleitet wird.
 

10    Teilnahme und Lizenzierung

Jeder Teilnehmer erhält für die Teilnahme am gesamten Lehrgang eine Teilnahmebescheinigung bzw. einen Ausbildungsnachweis. Sich aus der Teilnahme am Lehrgang ergebende Möglichkeiten einer Lizenzverlängerung sind durch die lizenzgebende Gliederung zu bescheinigen. Dies geschieht nicht im Rahmen des Lehrgangs. Im Falle eines Fehlens bei Teilen des Lehrganges kann der Lehrgangsleiter in Abstimmung mit dem Leiter Ausbildung des Bezirks nach Prüfung die Ausgabe der Teilnahmebescheinigung verwehren. Die gezahlte Teilnehmergebühr wird in diesem Fall nicht zurück erstattet.
 

11    Reisekostenerstattung

Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Reisekostenerstattung.
 

Stand: 1. Juli 2015

 

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